home | |||||||
Kontakt | |||||||
Impressum | |||||||
Satzung | |||||||
| |||||||
Problematik |
§11 Arbeitskreise (1) Arbeitskreise bestehen aus mindestens 3 Mitgliedern. (2) Die vorläufige Anerkennung als Arbeitskreis wird vom Vorstand beschlossen. Bei der nächsten Mitgliederversammlung muss der Arbeitskreis offiziell bestätigt werden. (3) Die Arbeitskreise tagen öffentlich. (4) Alle Anwesenden haben Rede- und Antragsrecht. Stimmrecht haben lediglich BI-Mitglieder. (5) Der Arbeitskreis wählt aus dem Kreis der BI-Mitglieder eine/n SprecherIn und eine/n StellvertreterIn |
|
|||||
Daten & Fakten | |||||||
Verfahren | |||||||
Unsere Ziele | |||||||
Über uns | |||||||
Mitglied werden | |||||||
Lautstark- | |||||||