Impressum
 
   
Problematik

Der Flugplatzausbau erfordert zwei rechtliche Verfahren, die zeitgleich durchgeführt werden. Zum einen führt der Landesbetrieb für Straßen und Verkehr, Rheinland-Pfalz im Rahmen eines luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahrens eine Anhörung im Auftrag der Genehmigungsbehörde für militärische Flugplätze, der Wehrbereichsverwaltung West, Außenstelle Wiesbaden durch. Zum anderen findet für die Beschaffung der Grundstücke das so genannte Landbeschaffungsverfahren statt; Anhörungsbehörde hierfür ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt.

Der Zeitplan sah eine Planoffenlegung in der Zeit vom 27. Mai 2002 bis zum 26. Juni 2002 vor. Durch die Wehrbereichsverwaltung West wurden alle Stellungnahmen und Einwendungen (insgesamt 13.000) geprüft und abgewogen.

Gegenstand der für eine Genehmigung vorzulegenden Ausbauprojekte sind auf dem NATO/US Flugplatz Ramstein die Errichtung einer Start- und Landebahn (Südbahn) mit 3 600 Metern für circa 90 Prozent des Gesamtflugverkehrs, der Ausbau der vorhandenen Start- und Landebahn (Nordbahn) auf 3 400 Metern für circa zehn Prozent des Gesamtflugverkehrs sowie als Rollstraße für die Südbahn, der Neubau des Vorfeldes „Hot Cargo" mit circa 5,7 Hektar für drei Großraumflugzeuge mit Rückbau des bestehenden Vorfeldes und die Erweiterung des Vorfeldes „Ramp 5" mit circa 14,9 Hektar für sieben Großraumflugzeuge. Insgesamt wird der Flugplatz Ramstein mit diesen Ausbaumaßnahmen für die Nutzung von Großraumflugzeugen weiter optimiert.

 

 

 

Dieser Bereich befindet sich zur Zeit noch in Bearbeitung

 

 

 
Daten & Fakten
Mitglied werden
 
 

Lautstark-
Initiative gegen Fluglärm und Umweltverschmutzung e.V.
Im Umweltzentrum - Werkstättestraße 7 - 67655 Kaiserslautern