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Problematik |
Der Flugplatzausbau erfordert zwei rechtliche
Verfahren, die zeitgleich durchgeführt werden. Zum einen führt der Landesbetrieb
für Straßen und Verkehr, Rheinland-Pfalz im Rahmen eines luftverkehrsrechtlichen
Genehmigungsverfahrens eine Anhörung im Auftrag der Genehmigungsbehörde für
militärische Flugplätze, der Wehrbereichsverwaltung West, Außenstelle Wiesbaden
durch. Zum anderen findet für die Beschaffung der Grundstücke das so genannte
Landbeschaffungsverfahren statt; Anhörungsbehörde hierfür ist die Struktur- und
Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt. |
Dieser Bereich befindet sich zur Zeit noch in Bearbeitung
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