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Problematik |
§10 Jahresbericht (1) Der Vorstand erstellt zum Jahresende einen Jahresbericht, der auf der Jahreshauptversammlung von den Mitgliedern entgegen genommen wird. (2) Der/die SchatzmeisterIn erstellt zum Jahresende einen Finanz-bericht. Im Jahresbericht müssen alle Einnahmen, Ausgaben und Rücklagen erfasst werden. Dieser ist von den KassenprüferInnen zu prüfen. Die KassenprüferInnen teilen ihren Prüfbericht der Jahreshauptversammlung mit. |
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