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Problematik

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§10 Jahresbericht

(1)  Der Vorstand erstellt zum Jahresende einen Jahresbericht, der auf der Jahreshauptversammlung von den Mitgliedern entgegen genommen wird. 

(2)  Der/die SchatzmeisterIn erstellt zum Jahresende einen Finanz-bericht. Im Jahresbericht müssen alle Einnahmen, Ausgaben und Rücklagen erfasst werden. Dieser ist von den KassenprüferInnen zu prüfen. Die KassenprüferInnen teilen ihren Prüfbericht der Jahreshauptversammlung mit.

   

 

 
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