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Problematik |
§2 Vereinszweck
(1)
Der Zweck der BürgerInnen-Initiative ist die
Förderung des Umwelt- und Landschaftsschutzes in der Westpfalz. Diesen Zweck
verfolgt die BI selbstlos. (2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Einholen, Sammeln, Verarbeiten und Veröffentlichen von Informationen b) Herausgabe von Stellungnahmen c) Durchführung von Veranstaltungen (4) Zur Durchsetzung dieser Ziele kann die BI externen Sachverstand zu Rate ziehen. |
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