Impressum
 
 

 

Problematik

 zu §12                              Übersicht                               zu §14

§13 Auflösung der BI

Die Auflösung der BI kann nur die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschließen.

Bei der Auflösung der BI fällt das Vermögen der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. mit Sitz in Mörfelden-Walldorf zu.

   

 

 
Daten & Fakten
Mitglied werden
 
 

Lautstark-
Initiative gegen Fluglärm und Umweltverschmutzung e.V.
Im Umweltzentrum - Werkstättestraße 7 - 67655 Kaiserslautern