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§13 Auflösung der BI Die Auflösung der BI kann nur die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschließen. Bei der Auflösung der BI fällt das Vermögen der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. mit Sitz in Mörfelden-Walldorf zu. |
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