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Problematik |
Mitgliedsantrag Beitragsordnung
(1) Die Mitglieder der BürgerInnen-Initiative zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von:
Über Härtefälle entscheidet der Vorstand. (2) Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn eines Jahres im Voraus für das gesamte Jahr fällig. Der Beitrag muss bis zum 15. März des jeweiligen Jahres auf dem Beitragskonto der BürgerInnen-Initiative eingegangen sein. (3) Bei einem vorzeitigen Austritt wird der Restbeitrag nicht zurück erstattet. (4) Wer in der zweiten Hälfte eines Jahres beitritt, zahlt für das Ein-trittsjahr nur 50% der unter (1) angeführten Beiträge. (5) Bei Mitgliedern, die einen Beitragsrückstand von einem Jahr auf-weisen, ruht das Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. Bei einem Beitragsrückstand von zwei Jahren, kann der Vorstand durch Beschluss das säumige Mitglied ausschließen. (6) Diese Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 15. August 02 beschlossen und hat ihre Gültigkeit bis zur nächsten Änderung.
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