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Problematik |
Einwendungen noch möglich ! Herr Geller vom Landesbetrieb für Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz, Kastorhof 2, 56068 Koblenz (Tel.: 0261/30290, Fax: 0261/3029170) teilte uns auf Anfrage mit, dass noch bis auf unbestimmte Zeit Einsprüche eingereicht werden können. Darüber hinaus können jederzeit bereits eingegangene Einwendungen ergänzt werden. Falls Sie gegen die Genehmigung später Klage einreichen möchten, empfehlen wir Ihnen, sich die Berücksichtung Ihrer Einwendung im Genehmigungsverfahren schriftlich bestätigen zu lassen. Unser Verein kann jedoch keine Gewährleistung für die Rechtsgültigkeit Ihrer Einwendung übernehmen. Machen Sie noch heute von Ihrem demokratischen Recht auf Einspruch gegen den geplanten Ausbau Gebrauch! Wichtig ist, dass Sie in Ihrer Einwendung PERSÖNLICHE GRÜNDE einbringen! Das gleiche gilt für ihren Partner, welcher einen separaten Einspruch einreichen sollte. Das Schreiben muss mit Ihrer Adresse, Datum und Unterschrift versehen sein. Fertigen Sie von Ihrer Einwendung eine Kopie für Ihre Unterlagen an! Zusätzliche Argumente und Hilfen für Ihre Einwendung haben wir für Sie zusammengestellt. Sie können auch unser vorgefertigtes Formular verwenden.
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